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43. Int. Schwarzwald-Marathon 9. und 10. Oktober 2010

Teilnahmebedingungen

  1. Bei Unfällen, Diebstahl und sonstige Schäden haftet der Teilnehmer.
  2. Die Startnummer ist nicht übertragbar.
  3. Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit dem Lauf. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher gründlich prüfen zu lassen.
  4. Fahrradbegleitung ist untersagt, kann zur Disqualifikation führen.
  5. Nordic Walking- oder Wanderstöcke sind beim Marathon, Halbmarathon, Halbmarathon Walking und 10 km-Lauf nicht gestattet.
  6. Bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Organisationsgebühr.

Datenerhebung und -verwendung:

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, ggf. die Adressdaten zur Zusendung der Ausschreibung für das/die Folgejahr(e) zu nutzen und ggf. einige Newsletter pro Jahr per E-Mail zu versenden.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung von Ergebnislisten sowie die Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.  
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Werbung oder Büchern ohne Anspruch auf Vergütung genutzt werden.

Haftungsausschluss:

(1) Für den Fall einer Teilnahme am Schwarzwald-Marathon erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeglicher Art an. Weder der Veranstalter oder die Sponsoren des Laufes noch die Stadt Bräunlingen oder die Stadt Hüfingen bzw. die Besitzer privater Wege oder deren Vertreter übernehmen irgendwelche Haftung bei Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung entstehen können. Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommenen Bekleidungsstücken oder sonstige Gegenstände. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit dem Lauf.
(2) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

Erklärung:

Für den Fall meiner Teilnahme am Schwarzwald-Marathon erkenne ich den vorstehend vom Veranstalter formulierten Haftungsausschluss und die Hinweise zur Datenerhebung und -verwendung an. Ich erkläre, dass ich ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Ich versichere, dass mein Geburtsjahr richtig ist und dass ich meine Startnummer an keine andere Person weiter geben werde. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändere oder mich von privaten Personen auf Fahrrädern o. ä. begleiten lasse.
 
(Stand: 26.12.2009)